Sie wollen eine Marke schützen lassen? Kein Problem. Wir kümmern uns darum!

Kosten Markenanmeldung berechnen

* Anwaltskosten und Recherchekosten sind Nettokosten zzgl. 19% USt.; Angebot richtet sich nur an Selbständige und Unternehmen.

„Mit Fachanwälten zum Markenschutz“

Markenanmeldung leicht gemacht

Fachanwältin für Markenrecht – erfahren und zielgerichtet!

Sie wollen schnell und einfach eine Marke anmelden? Dann sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite in dem Verfahren!

Füllen Sie einfach unser Anmeldeformular aus und geben dort Ihre Marke ein. Wir überprüfen dann die Eintragungsfähigkeit ihres Zeichens auf eventuell problematische Schutzhindernisse, um eine reibungslose Eintragung zu versichern. Die Ersteinschätzung ist garantiert kostenfrei und unverbindlich!

Mit über 15 Jahren Berufserfahrung sind wir als Fachanwälte für gewerblichen Rechtschutz genau der richtige Ansprechpartner für die Eintragung ihrer Marke und die Überwachung des Markenschutzes. Wir klären mit Ihnen, welche Art von Markeneintragung für Sie die optimale Lösung ist, damit der Schutz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Ersteinschätzung – garantiert unverbindlich und kostenfrei!

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Ersteinschätzung Unverbindlich und kostenlos

Katrin Freihof

Ihr Ansprechspartner

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Ihr Weg zum Markenschutz:

In unsere langjährige Berufserfahrung sehen wir immer wieder dieselben Fehler, die andere bei Markenanmeldungen machen. Damit auf dem Weg zur Eintragung Ihrer Marke alles glatt geht, prüfen wir Schritt für Schritt, ob Ihre Marke alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.

Schritt 1: Anmeldeformular ausfüllen

Im ersten Schritt füllen Sie unser Anmeldeformular aus, damit wir alle nötigen Informationen für Ihre Ersteinschätzung haben. Mit unseren Kostenrechner bekommen Sie schon einmal einen Überblick über die Kosten.

Schritt 2: Ihre kostenfreie Ersteinschätzung

Im zweiten Schritt besprechen wir uns im Erstgespräch. Wir überprüfen Ihr Formular und geben Ihnen eine ausführliche Rückmeldung zur Eintragungsfähigkeit Ihrer Marke, um eine erfolgreiche Eintragung zu sichern. Sie entscheiden, ob sie eine

Schritt 3: Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen

Wir erstellen ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nach der Nizzaklassifizierung, um einen ausreichenden Schutz ihrer Marke zu gewährleisten. Dabei sprechen wir uns genau mit Ihnen ab, um Ihre individuellen Bedürfnisse abzusichern.

Schritt 4:

Wir melden Ihre Marke bei dem zuständigen Markenamt an. Danach bekommen Sie ein Merkblatt mit allen erforderlichen Informationen von uns, um einen klaren Überblick zu haben.

Soll ich eine deutsche oder europäische Marke anmelden?

Ob Sie eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke anmelden wollen, hängt von Ihren Plänen mit der Marke ab. Je nachdem wo oder auch, wie schnell Sie die Marke benutzen möchten, macht eine deutsche oder europäische Marke mehr Sinn.

Deutsche Marke

Die Deutsche Marke wird beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet. Der Schutz erstreckt sich nur auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Hier erreichen Sie einen sehr schnellen Schutz, da die Marke gleich nach Abschluss des amtlichen Prüfverfahrens eingetragen wird. Eine deutsche Marke reicht aus, wenn Sie ihre Waren oder Dienstleistungen ausschließlich in Deutschland anmelden wollen.

EU-Marke

Die Anmeldung einer Unionsmarke erfolgt beim EUIPO. Der Schutz erstreckt sich auf alle Mitgliedstaaten der EU. Hier erfolgt der Schutz jedoch erst nach Ablauf der dreimonatigen Widerspruchsfrist, da die Marke erst dann eingetragen wird. Eine EU-Marke macht Sinn, wenn die Waren oder Dienstleistungen auch in anderen Ländern der EU angeboten werden sollen. Vorsicht: Schweiz und Norwegen sind nicht Teil der EU.

Warum eine professionelle Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche sinnvoll ist:

Mit einer professionellen Recherche und rechtlichen Einschätzung überprüfen wir, ob bereits identische oder ähnliche Marken registriert sind, die zu Problemen bei der Anmeldung führen können. Auch Dritte können einen Widerspruch gegen Ihre Marke einlegen, was im schlimmsten Fall zur Löschung führen kann. Damit dem vorgebeugt werden kann, sollte im Vorfeld eine genaue Recherche durchgeführt werden.

Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung einholen!

Welche Art von Marke soll ich anmelden?

Es gibt verschiedene Arten von Marken, die man anmelden kann. Dabei passt nicht jede Markenform auf Ihr Zeichen und ihre individuellen Bedürfnisse. Hier finden Sie eine Beschreibung der gängigen Markenformen.

Wortmarke

Eine Marke, die ausschließlich aus Schriftzeichen, also Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen besteht. Die Marke enthält keine grafische Ausgestaltung und auch die Verwendung der Schriftart ist unerheblich. Der Schutzgegenstand umfasst die gewählte Zeichenfolge und beinhaltet deren Darstellung in sämtlichen üblichen Schriftarten in Groß- und Kleinschreibung.

Bildmarke

Im Gegensatz zur Wortmarke ist dies eine zweidimensionale Marke, die ohne Schriftzeichen auskommt und nur aus grafischen Gestaltungselementen besteht. Auch nicht-lateinische Schriftzeichen, wie z.B. chinesische Schriftzeichen, sind von der Bildmarke umfasst. Diese kann farbig oder schwarz angemeldet werden.

Wort/Bildmarke

Die Wort-/Bildmarke ist eine Kombination aus beidem. Hier werden Schriftzeichen und grafische Gestaltungselemente zu einer Marke kombiniert. Die ist beispielsweise der Fall, wenn der Anmelder die Eintragung seiner Zeichenfolge in einer besonderen Farbe, Schriftgestaltung oder Schriftanordnung oder mit grafischen Elementen kombiniert schützen möchte.

Warum sollten Sie eine Marke anmelden?

Wir begegnen in unserem Leben täglich Marken, ob beim Einkaufen, Fernsehen oder Zeitung lesen. Eine Marke stellt hohe Werte des Unternehmens dar, was auf jeden Fall geschützt werden sollte. Sie erleichtert die Kommunikation zwischen Unternehmen und Kunden und schafft Vertrauen. Durch Markenschutz ein klarer Wettbewerbsvorteil erreicht. Er verleiht dem Markeninhaber ein ausschließliches Recht zur Benutzung der Marke, wobei das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis maßgeblich ist.

Nutzen Dritte Ihre Marke, können Sie diese zur Unterlassung, Beseitigung und Zahlung von Schadensersatz auffordern.